39. nimmt mit großer Sorge zur Kenntnis, dass de
r Direktor von OLAF offenbar unter Druck gesetzt wird, in Abkehr von seiner bisherigen Praxis de
m Parlament künftig keine Liste der laufenden internen Untersuchungen mehr vorzulegen; erinnert daran, dass interne
OLAF-Untersuchungen gegenwärtig keiner Kontrolle durch Richter oder Staatsanwälte unterliegen und dass gerade deshalb eine wirksame parlamentarische Kontrolle von besonderer
...[+++]Bedeutung ist; erinnert weiter daran, dass diese Kontrolle unter strenger Beachtung der Anlage VII (Prüfung vertraulicher Dokumente und Informationen) seiner Geschäftsordnung erfolgt; beauftragt seine Präsidentin, gestützt auf die Informationsrechte des Parlaments gemäß Artikel 276 des EG-Vertrags die nötigen rechtlichen Schritte einzuleiten, falls der zuständige Ausschuss des Parlaments bis zum 1. Januar 2002 keine vollständige Liste der laufenden internen Untersuchungen erhalten hat;