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. Das Recht auf Gegendarstellung oder gleichwertige Maßnahmen und auf Vorbeugungsmaßnahmen
oder Unterlassungsklagen gegen einen Verlag
oder eine Sendeanstalt hinsichtlich des Inhalts einer Veröffentlichung
oder Sendung und hinsichtlich der Verletzung der Privatsphäre
oder der Persönlichkeitsrechte, die auf den Umgang mit persönlichen Daten zurückzuführen ist, richtet sich nach dem Recht des Staates, in dem sich der Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Verlags, der Sendeanstalt
oder des Nutzers dieser Daten befind
...[+++]et.