14. stellt mit Zufriedenheit fest, dass die internationale Gemeinschaft nahezu geschlossen die einseitige Unabhängigkeitserklärung Südossetiens und Abchasiens ablehnt; bedauert die Anerkennung der Unabhängigkeit Abchasiens und Südossetiens durch die Russische Föderation und betrachtet si
e als einen Verstoß gegen das Völkerrecht; fordert alle Parteien auf, das Waffenstillstandsabkommen von 2008 zu respektieren und den sicheren und freien Zugang des Personals der EU-Überwachungsmission vor Ort zu gewährleisten, und fordert Russland auf, seine Zusage einzuhalten und se
ine Truppen auf die Positionen ...[+++] zurückzuziehen, die sie vor Ausbruch des Kriegs im August 2008 innehatten; stellt mit Besorgnis fest, dass die Vereinbarung zwischen der Russischen Föderation und der De-facto-Regierung von Abchasien vom 17. Februar 2010 über die Einrichtung einer russischen Militärbasis in Abchasien ohne die Zustimmung der georgischen Regierung zustande kam, und stellt fest, dass solch ein Abkommen den Waffenstillstandsabkommen vom 12. August und 8. September 2008 widerspricht;