Aber findet er es angesichts der großen Zahl europäischer Bürger, die aufgrund ihres Alters, ihrer Behinderung, ihrer Rasse, ihrer sexuellen Ausrichtung oder ihrer Religion von diesen Richtlinien betroffen
sind – es geht hier nicht um Minderheiten – nicht verwunderlich, dass ein so starker Gegensatz zwischen dem Tempo besteht, mit dem die Kommission und das Parlament diese Rechtsvorschriften auf den Weg brachten, und der Behandlung
dieser Richtlinien durch den Rat und insbesondere durch sechs Mitgliedstaaten, die sie noch gar nicht um
...[+++]gesetzt haben?