Diese Verordnung sollte dem nicht entgegenstehen, dass M
itgliedstaaten, die Systeme der direkten Wertpapierverwahrung zulassen, in ihrem nationalen Recht vorsehen, dass andere Parteien als Zentral
verwahrer bestimmte Funktionen wahrnehmen oder wahrne
hmen können, die in einigen anderen Arten von Systemen der Wertpapierverwahrung in der Regel von Zentralverwahrern wahrgeno
...[+++]mmen werden, und festlegen, wie diese Funktionen ausgeführt werden sollten.