Aufgrund der Notwendigkeit, das Gemeinschaftsr
echt betreffend die Freizügigkeit und den Aufenthalt zu kodifizieren und zu verstärken, wurde in der am 29. April 2004 angenommenen Richtlinie 2004/38/EG über das Recht der Unionsbürger und ihrer Familienangehörigen, sich im Hoheitsgebiet der Mitgliedstaaten frei zu bewegen und aufzuhalten, der komplexe Rechtsbestand und die umfangreiche geltend
e Rechtsprechung in einem einzigen Instrument zusammengefasst, wodurch dieses Grundrecht für die Bürger der Union verdeutlich
...[+++]t und transparenter gemacht wird.