Ebenso beinhaltet das Erfordernis der Vorhersehbarkeit, das das Gesetz erfüllen muss, dami
t davon ausgegangen werden kann, dass es Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention entspricht, dass es
ausreichend präzise formuliert ist, damit jeder Einzelne in einem angemessenen Masse unter den gegebenen Umständen die Folgen, die sich aus einer
bestimmten Handlung ergeben können, vorhersehen kann (EuGHMR, 17. Februar 2004, Maestr
...[+++]i gegen Italien, § 30).