- Weitere 3 % der Überschreitung einer Quote bei empfindlichen Fischbeständen werden ferner für jedes aufeinanderfolgende Jahr abgezogen, in dem diese Quote um mehr als 10 % überfischt wird. Die Verordnung wird ab 1. Januar 1997 gelten.
De verordening treedt op 1 januari 1997 in werking.