111. nimmt mit Zufriedenheit zur Kenntnis, dass die polnische Regierung die in vom Europäischen Parlament geäußerten Besorgnisse hinsichtlich des neuen Mediengesetzes, der Unabhängigkeit der Zentralbank und der Vorgehensweise bei der Einstellung von Beamten berücksichtigt hat; stellt einen gewissen Fortschritt in den beiden ersten d
ieser drei Bereiche fest; besteht jedoch darauf, die Lage im Mediensektor weiter zu überwachen, damit die Unabhängigkeit und der Pluralismus der Medien uneingeschränkt gewährleistet sind, so dass Polen die Kriterien, die in den Staaten der Union
...[+++]vorherrschen, uneingeschränkt erfüllen kann;