Einige der bestehenden internationalen Rechtsakte sehen vor, daß dies indirekt ge schieht, indem die im Ausland ergangene Entscheidung zu einer neuen Entscheidung der nationalen Stelle
n führt. Dabei kann wiederum zwi schen einer formalen Ent scheidung, in der die ursprüngliche Entscheidung voll
stän dig wiederholt wird, und einer Entscheidung unterschieden werden, in der die im Ausland ergangene Ent scheidung "assimiliert", d.h. eine Entscheidung getroffen wird, die den Behörden of fengestanden wäre, wenn sie u
rsprünglic ...[+++]h mit dem Fall be faßt gewesen wären.