Der Ordonnanzgeber konnte nach Abschluss dieser Anhörungen schlussfolgern, dass keine unan
gefochtenen Studien bestehen, die das Auftreten von ernsthaften oder unwiderruflichen gesundheitlichen Schäden bei den Leistungsdichten der in Rede stehenden nichtionisierenden Strahlungen beweisen, die niedriger sind als diejenigen, die durch die « International Commission on Non-Ionizing Radiation Protection (ICNIRP) » (Guid
elines for limiting exposure to time-varying electric, magnetic, and electromagnetic fields (up to 300 GHz), 1998, [http
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