Dieser Artikel enthält gleichzeitig « eine neue Aufstellung von Fächern, die
von Akademikern und Vertretern der Rechtsanwaltschaften beider Landesteile als erforderlich angesehen werden, damit eine ausreichende Kenntnis des belgischen Rechts vo
rhanden ist, die es ermöglicht, den Diplomanforderungen für die verschiedenen juristischen Berufe in Belgien zu genügen, ohne dass dabei den spezifischen Zulassungsbedingungen, die für die jeweiligen Berufe auferlegt werden, Abbruch getan wird » (Parl. Dok., Kammer, 2009-2010, DOC 52-2107/003 un
...[+++]d DOC 52-2108/003, S. 2).