20. begrüßt die Vorschläge der Kommission, die spezifischen Sicherheitsklauseln in den Beitrittsvertrag aufzunehmen; erachtet die Aufnahme dieser Klauseln angesichts des besondere
n Charakters dieser Erweiterung für notwendig; ersucht die Kommission, die Anwendungsmöglichkeiten und die Tragweite dieser Klauseln möglichst bald konkret festzulegen, erwartet, dass solche Klauseln mit größter Umsicht unter Berücksichtigung der politischen Fragen, die davon berührt werden könnten, formuliert werden und nach vorhergehender Konsultation mit dem betroffenen Land nur als letztes Mittel eingesetzt werden, wenn alle anderen Bemühungen, Lösungen für Ü
bergangspr ...[+++]obleme zu finden, vergeblich geblieben sind, und dass sie nur angewandt wird, wenn der Rat zuvor einen Beschluss mit qualifizierter Mehrheit gefasst und das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilt hat;