Die Konferenz nimmt zur Kenntnis, dass Dänemark in Bezug auf Rech
tsakte, die vom Rat allein oder gemeinsam mit dem Europä
ischen Parlament zu erlassen sind und sowohl Bestimmungen enthalten, die auf Dänemark anwendbar
sind, als auch Bestimmungen, die auf Dänemark nicht anwendbar
sind, da sie sich auf eine Rechtsgrundlage stützen, für die Teil I des Protokolls über die Position Dänemarks gilt, erklärt, dass es nicht von seinem
Stimmrecht Gebrauch ...[+++]machen wird, um den Erlass von Bestimmungen zu verhindern, die nicht auf Dänemark anwendbar sind.