In der Erwägung, dass die Regierung ausserdem vorschlägt, die Eintragung
der 92,35 ha in der neuen Abgrenzungsvariante zur Verstädterung bestimmten neuen Gebiete dadurch auszugleichen, dass der ursprüngliche Text durch die Umwandlung eines am nördlichen Rande des Freizeitgebiets gelegenen Abbaugebiets in ein Naturgebiet
und ein Grüngebiet ergänzt wird, und durch eine zusätzliche alternative Ausgleichmassnahme operationeller Art, die darauf abzielt, die Wasserfläche des Grand Large in Ausführung des Sektorenplans zu vergrössern, so das
...[+++]s Wassersportwettbewerbe dort veranstaltet werden können;