44. verweist darauf, dass die Bekämpfung von Korruption und Begünstigung eine der Zielvorgaben der Richtlinien ist; unterstreicht die Tatsache, dass die Mitgliedstaaten mit unterschiedlichen Herausforderungen auf diesem
Gebiet konfrontiert sind und dass ein verfeinerter europäischer Ansatz das Risiko in sich birgt, dass die Bemühungen um die Straffung und Vereinfachung der Vorschriften untergraben werden u
nd stattdessen eine neue Bürokratie geschaffen wird; verwei
st darauf, dass die Grundsätze ...[+++] der Transparenz und des Wettbewerbs bei der Bekämpfung von Korruption eine Schlüsselfunktion erfüllen; fordert einen gemeinsamen Ansatz im Hinblick auf Selbstreinigungsmaßnahmen, um eine Marktverzerrung zu vermeiden und Rechtssicherheit sowohl für Unternehmen als auch für auftraggebende Behörden zu gewährleisten;