69. erklärt, dass der unterschiedliche Inf
ormationsgehalt der Tätigkeitsberichte der Dienststellen ein Hindernis für dieses Verfahren ist; ist besorgt darüber, dass nach Ansich
t des Rechnungshofs einige dieser Berichte weit
erhin keine hinreichend stichhal
tigen Angaben für seine Zuverlässigkeitserklärung liefern (Ziffern 2.15, 2.18 und 2.19 des Jahresberichts für 2005);
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