Die Mitgliedstaaten verpflichten ihre Staatsangehörigen, die ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Personen und die in
ihrem Hoheitsgebiet eingetragenen oder ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Firmen, Wachsamkeit zu üben, wenn sie mit in Libyen eingetragenen oder dessen Hoheitsge
walt unterstehenden Organisationen und mit in ihrem Namen oder auf ihre Anweisung handelnden Personen oder Organisationen und mit in ihrem Eigentum oder unter ihrer Kontrolle stehenden Organisationen Geschäfte tätigen, um Geschäftstätigkeiten zu verhindern, die z
...[+++]u Gewalttätigkeit und zum Einsatz von Gewalt gegen Zivilpersonen beitragen könnten.