(25) Die Einwilligung sollte a
usdrücklich mittels einer geeigneten Methode erfolgen, die eine ohne Zwang, für den konkreten Fall
und in Kenntnis der Sachlage abgegebene Willensbekundung der betroffenen Person in F
orm einer Erklärung oder einer eindeutigen bestätigenden Handlung, die auf einer Entscheidung der betroffenen Person basiert, ermöglicht, die sicherstellt, dass der betreffenden Person bewusst ist, dass sie ihre Einwilligu
...[+++]ng in die Verarbeitung personenbezogener Daten gibt.