Wenn eine verzögerte Einfü
hrung von Maßnahmen gemäß Unterabsatz 1 der Wirtschaft der Union einen schwer wiedergutzumachenden Schaden dadurch verursachen würde, dass der passive Veredelungsverkehr aufgrund der rechtlichen Vorgabe, solch
e Übertragungen von einem Jahr auf das andere vorzunehmen, behindert würde und daher Gründe äußerster Dringlichkeit es zwingend erfordern, findet das Verfahren nach Artikel 32 auf delegierte Re
chtsakte, die gemäß Unterabsatz 1 des vor ...[+++]liegenden Absatzes erlassen worden sind, Anwendung.