[20] 21. Änderungsgesetz zum Bundeswahlgesetz, 27. April 2013, § 1, Bundesgesetzblatt I, S. 962. Diese
s Gesetz wurde nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts erlassen, das die zuvor gültige gesetzliche Regelung, nach der ein vorheriger dreimonatiger Aufenthalt in D
eutschland zu einem beliebigen Zeitpunkt den einzigen Anknüpfungspunkt für die Beibehaltung des Wahlrechts darstellte, als ungeeignet verworfen hatte, da dieses Kriterium für sich genommen nicht für den Nachweis ausreiche, dass die betreffenden P
...[+++]ersonen mit den nationalen politischen Vorgängen vertraut und von diesen betroffen seien.