Um die Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten, sollte in der vorl
iegenden Verordnung klargestellt werden, auf welche Bevölkerungszahl Bezug genommen wird (handelt es sich um die registrierte, die geschätzte, die legal ansässige oder die tatsächliche Bevölkerung?). Damit keine Verwirrung entsteht, sollen die Begriffe „Region“ und „regional“, wie es der Realität entspricht,
zur Bezeichnung der Ebene zwischen Mitgliedstaat und Provinz/Departement verwendet
werden, und mit dem Begriff „region
...[+++]al“ keine andere Ebene wie die des Mitgliedstaates oder der lokalen Gebietseinheiten bezeichnet werden.