In der Erwägung, für das Übrige, dass die Beschw
erden hauptsächlich Punkte betreffen, die in den Zuständigkeitsbereich der Globalgenehmigung für die Abbautäti
gkeit fallen; dass diese Beschwerden im Rahmen des Antrags auf eine Globalgenehmigung zur konkreten Durchführung des Projekts, das Gegenstand der Revision des vorliegenden Sektorenplans ist, im Rahmen der Umweltverträglichkeitsprüfung, der die Revision unterworfen wird, und der Genehmigung,
die erteilt werden könnte, beantwor ...[+++]tet werden;