Sobald eine Registratur ein als "EU - VERTRAULICH" oder höher eingestuftes EU-Dokumen
t erhält, trägt sie dieses Dokument in einem eigens dafür angelegten Register ihrer Organisation ein;
dieses Register umfasst Spalten, in denen das Eingangsdatum, die Bestimmungsmerkmale des
Dokuments (Datum, Aktenzeichen und Nummer des Exemplars), sein Geheimhaltungsgrad, sein Titel, der Name oder Titel des Empfängers, das Rücksendedatum der Empfangsbestätigung und das Datum, zu dem das
Dokument an den EU-Urheber zurückgesandt oder vernichtet wird,
...[+++]zu verzeichnen sind.