Der Berichterstatter begrüßt, dass die Inanspruchnahme des EU-Solidaritätsfonds in dem von der Kommission unterbreiteten VEBH 11/2008 als einzi
ges Thema behandelt wird, und erinnert daran, dass die beiden Teile der Haushaltsbehörde, das Parlament und der Rat, in der Konzertierungssitzung vom 17. Juli 2008 in einer gemeinsamen Erklärung zum Ausdruck gebracht haben, dass sie „die Zusage der Kommission [begrüßen], dass von nun an jeder Vorentwurf eines Berichtigungshaushaltsplans, der durch die Inanspruchnahme des Solidaritätsfonds erforderlich wird
, einzig und allein diesem Zweck ...[+++] dienen wird“.