Daher sind, selbst wenn der von dem AN-Her
steller gezahlte Gaspreis die Produktionsstückkosten und die Verkaufskosten des Versorgers deckte, diese Argumente nicht relevant, denn der Marktpreis für Gas ist nicht zwangsläufig unmittelbar mit seinen Produktions- und Verkaufskosten verknüpft, und der Preis, zu dem russische Unternehmen Gas im UZAÜ bezogen, war, wie oben erläutert, nach wie vor staatlic
h reguliert und lag deutlich unter dem Preis auf nichtregulierten Märkten (im UZAÜ betrug der Gaspreis in Russland etwa ein Viertel des Aus
...[+++]fuhrpreises für russisches Gas).