25. betont, dass dem Online-Vertrieb schädlicher Substanzen, wie Alkohol, der für junge Menschen zugänglich sein kann, beson
dere Aufmerksamkeit gewidmet werden sollte; weist darauf hin, dass aufgrund des Charakters u
nd des Ausmaßes des Online-Vertriebs, der beispielsweise über soziale Netzwerke erfolgt, der Online-Vertrieb von Alkohol für die einzelnen Mitgliedstaaten nur schwer zu überwachen ist, weshalb ein Tätigwerden der Kommi
...[+++]ssion in dieser Hinsicht einen zusätzlichen Nutzen erbringen würde;