(2) Das Programm betrifft die nichtassoziierten Länder Mittel- und Osteuropas, die nach der Verordnung (EWG) Nr. 3906/89(5
), (PHARE-Programm) oder dem Programm, das an die Stelle von PHARE treten soll, als förderungsberechtigt in bezug auf wirtschaftliche Hilfsmaßnahmen eingestuf
t werden, sowie die Neuen Unabhängigen Staaten der ehemaligen Sowjetunion und die Mongolei, die in der Verordnung (EG, Euratom) Nr. 99/2000 des Rates vom 29. Dezember 1999 über die Unterstützung der Partnerstaaten in Osteuropa und Mittela
...[+++]sien(6) (die an die Stelle des ehemaligen Tacis-Programms tritt) erfaßt sind.