So schreibt Artikel 3 Absatz 1 dieses bereinkommens vor, dass bei allen Massnahmen, die Kinder betreffen, - unter anderem die durch Gerichtsinstanzen getroffenen Massna
hmen - das Wohl des Kindes ein Gesichtspunkt ist, der vorrangig zu berücksichtigen ist, und in Artikel 27 Absatz 1 desselben bereinko
mmens ist das Recht jedes Kindes auf einen seiner körperlichen, geistigen, seelischen, sittlichen und s
ozialen Entwicklung angemessenen Lebensstandard vera ...[+++]nkert.