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n der Erwägung, dass die Richtlinie 2009/29/EG die gesamten Tätigkeiten, die ab dem Jahr 2013 dem Handelssystem unterlie
gen, in einem neuen Anhang festsetzt; in der Erwägung, dass die Richtlinie 2003/87/EG eine Liste der Tätigkeiten, die den Anwendungsbereich der Richtlinie darstellen, bere
its in einem Anhang festgesetzt hatte (diese Liste ist durch die Anlage zum Erlass der Wallonischen Regierung vom 22. Juni 2006 zur Aufstellun
...[+++]g der Liste der spezifizierte Treibhausgase ausstossenden Anlagen und Tätigkeiten und zur Bestimmung der im Dekret vom 10. November 2004 zur Einführung eines Systems für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, zur Einrichtung eines wallonischen Kyoto-Fonds und über die Flexibilitätsmechanismen des Protokolls von Kyoto in wallonisches Recht umgesetzt worden);