der Erwerb von unmittelbar mit einer Betriebsstätte verbundenen Vermögenswerten, sofern die Betriebsstätt
e geschlossen wurde oder geschlossen worden wäre, wenn ihr Erwerb nicht erfolgt wäre, und sofern die Vermögenswerte von einem unabhängigen Investor erworben werden. Im Falle kleiner Unternehmen, die von Familienmitgliedern des ursprünglichen Eigentümers bzw. der ursprünglichen
Eigentümer oder von ehemaligen Beschäftigten übernommen werden, entfällt die Bedingung, dass die Vermögenswerte von einem unabhängigen Investor erworben werd
...[+++]en müssen.