b) erinnert daran, dass d
ieser Vorschlag für einen Rahmenbeschluss zu gegebener Zeit das Übereinkommen des Europarats Nr. 108 zum Datenschutz ersetzen muss; ist allerdings der A
uffassung, dass der derzeit im Rat erörterte Text hinter diesem Übereinkommen Nr. 108 zurückbleibt und die Gefahr birgt, dass die derzeit im Bereich des Datenschutzes bestehenden Bestimmungen aufgeweicht würden; wünscht, dass der Ra
hmenbeschluss einen zusätzlichen europäisc ...[+++]class=yellow1>hen Nutzen bringt, indem ein hohes Datenschutzniveau in allen Mitgliedstaaten gewährleistet wird;