7. ERWARTET, dass die Kommission - ab 2003 - damit beginnt, allen wichtigen Rechtsetzungsvorschlägen Folgenabschätzungen beizufüg
en, und BEKUNDET in diesem Zusammenhang SEINE ABSICHT, Vorschläge, die keine angemessenen Folgeabschätzungen - unter anderem in Bezug auf die wirtschaftlichen, sozialen und umweltrelevanten Aspekte der nachhaltigen Entwicklung entsprechend den Schlussfolgerungen des Europäischen Rates (Göteborg) - aufweisen, grundsätz
lich nicht - es sei denn in äußersten Dringlichkeitsfällen oder unter anderen außergewöhnlic
...[+++]hen Umständen - zu prüfen,