Im
Falle eines Credit Default Swap ist es einem Institut, dessen Risikoposition aus dem
Swap eine Kaufposition in Bezug auf die zugrunde liegenden Position ist, gestattet, eine Zahl von 0 % für das potenzielle künftige Kreditrisiko anzusetzen, es sei denn der Credit Default
Swap unterliegt einer Glattstellung infolge der Insolvenz der Gegenpartei, deren Risiko aus dem
Swap eine Verkaufsposition in Bezug auf die zugrunde liegende Position ist, auch wenn die zugrund
e liegende Position nicht ausgefall ...[+++]en ist.“