(e) Erträge aus Lebensversicherungsverträgen, we
nn der Vertrag eine Deckung biometrischer Risiken vorsieht, die über die Laufzeit des Vertrags im Schnitt weniger als 5 % des versicherten Kapitals beträgt, und wenn die tatsächliche Leistung vollständig an Zinsen und Erträge im Sinne der Buchstaben a, aa, b, c und d gekoppelt ist, wobei als Ertrag aus einem Lebensversicherungsvertrag jede Differenz zwischen
den aufgrund eines solchen Vertrags ausgezahlten Beträgen und der Summe aller nach diesem Vertrag an den Lebensversicherer geleiste
...[+++]ten Zahlungen gilt.