60. fordert die Kommission und die M
itgliedstaaten auf, systematisch koordinierte und umfassende Maßnahmen zur Bekämpfung und Vermeidung von Hasskriminalität in der EU einzuführen und Has
skriminalität durch Daten Sichtbarkeit zu verleihen,
deren Vergleichbarkeit sichergestellt werden sollte, damit ein Überblick über die Sit
uation auf EU-Ebene ermöglicht wird ...[+++], indem mit der FRA zur Verbesserung der Datenerhebung in Bezug auf Hasskriminalität und der Harmonisierung der Daten zusammengearbeitet
wird; verurteilt Hassreden, mit denen Personengruppen aufgrund ihrer sozialen, kult
urellen, religiösen oder ausländischen Herkunft stigmatisiert werden, und Hassreden, mit denen zu rassistischem Hass aufgestachelt
wird, insbesondere wenn diese von Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens stammen; verweist auf die Stellungnahme 2/2013 der FRA zum Rahmenbeschluss über Rassismus und Fremdenfeindlichkeit und betont, dass die Rechte von Opfern von Straftaten und insbesondere von Hasskriminalität sichergestellt werden müssen;