J. in der Erwägung, dass Daw Aung San Suu Kyi am 11. August 2009 zu drei Jahren Haft verurteilt wurde, ein Urteil, das von den burmesischen Behörden zu 18 Monaten Hausarrest umgewandelt wurde; in der Erwägung ferner,
dass ihre Rechtsanwälte beim Obersten Gericht von Burma gegen dieses Urteil Berufung eingelegt haben; in der Erwägung ferner,
dass der ungerechtfertigte Prozess und die ungerechtfertigte Verurteilung von
Daw Aung San Suu Kyi von der internationalen Gemeinschaft nachdrücklich ve
...[+++]rurteilt wurdeen;