c)Wertpapieren und Geldmarktinstrumenten, die
an einer Wertpapierbörse eines Drittlandes am
tlich notiert oder an einem anderen geregelten Markt eines Drittlandes, der anerkannt, für das Publikum offen und dessen Funktionsweise ordnungsgemäß ist, gehandelt werden, sofern die Wahl dieser Börse
oder dieses Marktes von den zuständigen Behörden genehmigt worden
oder in den gesetzlichen Vorschriften und/
oder den Vertragsbedingungen des Investmentfonds
oder i
...[+++]n der Satzung der Investmentgesellschaft vorgesehen ist,