Da die Rechtsvorschriften nicht vorsehen, dass das Verfahren ausgesetzt werden kann, bis über die Zulassung aller nicht in Be
lgien eingetragenen Bieter entschieden worden ist, und da das Verfahren langwierig ist, kann sich die Vergabebehörde veranlasst sehen, einen Bieter zu wählen, der bereits in der belgischen amtlichen Liste zugelassener Unternehmer eingetragen ist. Auf diese Art und Weise werden nicht zugelassene Unternehmer oder Unternehmer, die in der amtlichen Liste zugelass
ener Unternehmer in einem anderen Mitgli
edstaat eingetragen ...[+++]sind, diskriminiert.