Um die Vergleichbarkeit der Daten zu gewährleisten, sollte in der vorliegenden Verordnung klargestellt werden, auf welche Bevölkerungs
zahl Bezug genommen wird (handelt es sich um die registrierte, die geschätzte, die legal
ansässige oder die tatsächliche Bevölkerung?). Damit keine Verwirrung entsteht, sollen die Begriffe „Region“ und „regional“, wie es der Realität entspricht, zur Bezeichnung der Ebene zwischen Mitgliedstaat und Provinz/Departement verwendet werden, und mit dem Begriff „regional“ keine andere Ebene wie die des Mitglie
...[+++]dstaates oder der lokalen Gebietseinheiten bezeichnet werden.