Der Beschluss 2011/684/GASP (5) zur Änderung des Beschlusses
2011/273/GASP
sieht eine zusätzliche Maßnahme vor, nämlich die Aufnahme einer weiteren Organisation in die Liste, verbunden mit einer Ausnahmeregelung, die für einen befristete
n Zeitraum erlaubt, dass eingefrorene Gelder, die diese Organisation nachfolgend erhält, im Zusammenhang mit der Finanzierung von Handelsgeschäften mit nicht in der Liste aufgeführten Personen und Organisationen verwend
...[+++]et werden.