Für die im Stadium des Vorentwurfs bereits gewählten alterna
tiven Massnahmen im Bereich der Energie, der Umwelt oder der Mobilität, und sofern diese die Verwirklichung von Infrastrukturen, Ausrüstungen oder Anlagen betreffen, steht es ihm zu, zu überprüfen, ob die Art dieser Infrastrukturen, Ausrüstungen und Anlagen den Herausforderungen, denen in Sachen Energie, Umwelt und/oder Mo
bilität zu begegnen sind, gerecht werden, sowie ob ihre Standortwahl zweckmässig ist, und zwar ebenfalls unter Berücksichtigung der Sac
...[+++]hlage;