Nachdem sie von dem öffentlichen Auftraggeber/der Vergabestelle über seine/ihre Absicht, ein ungewöhnlich niedriges Angebot zuzulassen, unterrichtet worden sind, wird den anderen Bietern die Möglichkeit eingeräumt , dem öffentlichen Auftraggeber/der Vergabestelle innerhalb einer angemessenen Frist sachdienliche Informationen zu übermitteln , damit der öffentliche Auftraggeber/die Vergabestelle die Entscheidung über die Zulassung in umfas
sender Kenntnis der potenziellen Faktoren, die sich auf die Bewertung der ungewöhnlich niedrigen Höhe d
es Preises oder der berechneten Kosten au ...[+++]swirken könnten, treffen kann .