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. Europol benennt eine mit ordnungsgemäß befugtem
Europol-Personal ausgestattete Spezialeinheit, die für
Europol als Prüfstelle fungiert. Diese ist unabhängig von den benannten Behörden gemäß Artikel 5 und nimmt bei der Wahrnehmung ihrer Prüftätigkeiten von diesen k
eine Anweisungen entgegen. Ferner benennt
Europol in Absprache mit dem betreffenden Mitgliedstaat
eine nationale Zugangsstelle, die Anträge von
Europol auf
einen Abgleich von Fingerabdruckdaten an das Zentralsy
...[+++]stem übermittelt.