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n dieser Mitteilung wurde auf die schwierige Situation hingewiesen, die dadurch entstanden ist, dass sich die beiden Gesetzgebu
ngsorgane nicht auf eine schon früher vorgeschlagene Überarbeitung der Richtlinie[3] einigen konnten. Ferner
wurden die Sozialpartner auf EU-Ebene aufgefordert, ihre Erfahrungen mit der derzeit geltenden Richtlinie zu schildern und anzugeben, welche Art von Arbeitszeitregelung auf EU-Ebene gebraucht wird, um die – sozialen, wirtschaftlichen, technologischen und demografischen – Herausford
...[+++]erungen des 21. Jahrhunderts bewältigen zu können.