In der Durchführungsverordnung (EU) 2016/68 sollten bestimmte kleinere Änderungen vor
genommen werden, um folgende Aspekte genauer und klarer zu regeln: das Verfahren für die Anbindung an das Benachrichtigungssystem TACHOnet, die durchzuführenden Vortests und die Folgen eines Nichtbestehens, der Inhalt einiger XML-Benachrichtigungen, die Festlegung des abgestuften Verfahrens, das Mitgliedstaaten b
ei Systemfehlern zu befolgen haben, und die Dauer, für die personenbezogene Daten in den Protokollen der Zentralstelle gespeichert werden dür
...[+++]fen.