Im Gegensatz zu dem, was die klagenden Parteien anführen, konnte der Dekretgeber vernünftigerweise feststellen, dass die Auferlegung von weniger extr
emen Maßnahmen, wie Bedingungen für das Halten von Pelztieren, es nicht ermöglicht, das Mindestniveau des Wohlbefindens, das er erreichen wollte, zu gewährleisten, und dass die ursprüngliche E
rwägung, wonach das Halten und Töten von Pelztieren ausschließlich oder hauptsächlich zum Zweck der Fellgewinnung nicht zulässig ist, mit der logischen Folge zu verbinden ist, dass auf diesem Gebiet ein Ver
bot erlass ...[+++]en werden muss.