Im Bemühen um Lösungen, die den Zugang der ärmsten Länder zu Arzneimitteln und Behandlung gewährleisten können sowie in Anbetracht der Tatsache, dass nicht alle Entwicklungsländer nach Erteilung der erforderlichen Lizenz in der Lage sind, die betref
fenden Arzneimittel herzustellen, ist es für ein Land möglich, ein Arzneimittel, wenn auch für einen begrenzten Zeitraum, aus dem Land einzuführen, das ihm die günstigst
en wirtschaftlichen Bedingungen bietet, ohne dafür der Zustimmung des Patentinhabers zu bedürfen, wie
...[+++] dies in Artikel 6 der Trips-Übereinkommen vorgesehen ist.