(3e) Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass die zuständige Regulierungsbehörde eine Stelle schafft oder bestimmt, die dafür vera
ntwortlich ist, die Unterlagen von Arbeitskräften, die mit abgebrannten Brennelementen und radioaktiven Abfällen Umgang hatten, über einen Zeitraum von mindestens 50 Jahren aufzubewahren und die Unterl
agen unabhängig vom Arbeitgeber oder Unterauftragnehmer unter Berücksichtigung der geltenden Regeln des Datenschutzes zusammenzustellen, und die den betroffenen
Arbeitskräften und ...[+++]ihren Nachkommen auskunftspflichtig ist.