21. nimmt die Politik des Gerichtshofs, vorzugsweise – insbesondere bei den Übersetzungsdiensten – auf interne Ressourcen zurückzugreifen, zur Kenntnis; ist sich des Umstands bewusst, dass es schwierig ist, in manchen Sprachenkombinationen Übersetzer mit juristischem Fachwis
sen zu finden; ist jedoch zutiefst besorgt darüber, dass ein außerordentlich hoher Betrag – 2 200 000 EUR –, der für Übersetzungen externer Auftragnehmer vorgesehen war, nicht verwendet wurde; ist aus diesem Grund der Ansicht, dass eine
Auslagerung – falls ...[+++]angezeigt – ebenfalls zu weiteren Einsparungen führen sollte;